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Rechtliches bei Busreisen Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung

Was kann ich tun, wenn der Bus ausfällt, überbucht oder verspätet ist?

Was kann ich tun, wenn der Bus ausfällt, überbucht oder mehr als 90 Minuten verspätet ist?

  • Bei einer Busannullierung oder einer Busverspätung von mehr als 90 Minuten (und wenn die Fahrt planmäßig über drei Stunden dauern soll) sind den Fahrgästen Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anzubieten, sofern vor Ort vorhanden und möglich.
  • Wenn ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehr nötig ist, muss Fahrgästen eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft organisiert werden. Unternehmen können den Höchstbetrag für Hotelübernachtungen auf 80 Euro pro Person und die Höchstdauer auf zwei Nächte begrenzen.
  • Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorher an das jeweilige Unternehmen zu wenden.

Die rechtliche Grundlage ist Artikel 21 der Verordnung (EU) 181/2011.

 

Was kann ich tun, wenn der Bus ausfällt, überbucht oder mehr als 120 Minuten verspätet ist?

  • Auf die Weiterreise verzichten, die kostenfreie Rückfahrt antreten und eine (anteilige und gebührenfreie) Erstattung des Fahrpreises beantragen.
  • Die Fahrt zum ehestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen fortsetzen.
  • Zusätzliche Erstattungsansprüche von 50 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises entstehen, wenn das Beförderungsunternehmen nicht die Auswahl zwischen Weiterreise und Erstattung des Fahrpreises anbietet.
  • Grundsätzlich wird empfohlen, sich vom Busunternehmen eine Bestätigung über die Busverspätung oder den Busausfall ausstellen zu lassen.

Die rechtliche Grundlage ist Artikel 19 der Verordnung (EU) 181/2011.

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