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Rechtliches bei Busreisen Informationspflichten

Welche Informationspflichten haben Busunternehmen, Busbahnhofbetreiber und Fahrgäste?

Fahrgäste sind vom Unternehmen oder gegebenenfalls vom Busbahnhofbetreiber über Verspätungen und Ausfälle sowie die voraussichtlichen Auswirkungen ehestmöglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit, zu informieren. Die Information hat über die vorhandenen Informationskanäle (z.B. Schalter, Fahrkartenautomat, Aushänge, Monitore sowie nach Möglichkeit auch auf elektronischem Weg) zu erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 20 und 25 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.

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