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Rechtliches bei Bahnreisen Ticket und Ausweis bei Kontrollen

Muss ich ZugbegleiterInnen mein Ticket zeigen und mich ausweisen?

Auf Verlangen von ZugbegleiterInnen ist das Ticket vorzuweisen und auch auszuhändigen. Ebenso haben Fahrgäste zur Identitätsfeststellung einen Ausweis vorzuweisen, wenn diese über kein gültiges Ticket verfügen.

Die rechtliche Grundlage ist § 13 Abs. 3 EisbBFG.

Es kann auch vorkommen, dass das Personal Ihr Ticket scannt. Mehr dazu finden Sie hier.

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