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Rechtliches bei Bahnreisen Einbehaltung von Tickets

Bei einer Kontrolle wurde mein Ticket von einem der ZugbegleiterInnen einbehalten. Ist das zulässig?

Ja, ZugbegleiterInnen dürfen Ihr Ticket einbehalten, wenn z.B. der Verdacht auf ein ungültiges Ticket besteht. Sie müssen Ihnen die Einbehaltung bestätigen, damit Sie im Falle einer geforderten Strafzahlung (Fahrgeldnachforderung) oder eines Gerichtsverfahrens einen Beweis haben.

Die rechtliche Grundlage ist § 13 Abs. 5 EisbBFG.

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