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Rechtliches bei Bahnreisen Verspätungsentschädigung Einzel-, Wochen-, Monatsticket

Welche Rechte hat man mit einem Einzel-, Wochen- oder Monatsticket? Worauf muss man als Fahrgast achten und wie macht man Ansprüche geltend?

Für Einzelticket – derzeit in Österreich nur im Fernverkehr – bedeutet das: Bei mehr als 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 %, ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Ticketpreises zurück. Für Hin- und Retourfahrkarten wird der anteilige Preis pro Fahrtrichtung entschädigt.

Für Wochen- und Monatstickets (dies gilt auch für Wochen- und Monatstickets in einem Verkehrsverbund) können die Unternehmen und Verkehrsverbünde die Entschädigungshöhe selbst festlegen. Das größte österreichische Bahnunternehmen, die ÖBB-Personenverkehr, entschädigt pauschal 1,50 Euro je Verspätung über 20 Minuten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Websites der Bahnunternehmen und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften.

Die rechtliche Grundlage ist Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

BesitzerInnen von KlimaTickets und Zeittickets müssen sich auf den Homepages der jeweiligen Bahnunternehmen über die Bedingungen zur Entschädigung informieren, in einigen Fällen (z.B. bei der ÖBB-Personenverkehr bei Wochen- und Monatstickets bzw. bei der Österreichcard) sind dazu Verspätungsbestätigungen vorzulegen. Eine Entschädigung muss erst ab einem Mindestbetrag von vier Euro ausbezahlt werden. Darunter kann das Unternehmen eine Entschädigung ausschließen.

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus allen anderen Zeittickets (KlimaTickets außerhalb des Verbundbereichs, Monats- und Wochentickets) erfolgt unterschiedlich (z.B. mittels Sammlung von Verspätungsbestätigungen) und ist auf den Homepages der jeweiligen Bahnunternehmen ersichtlich.

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