Barrierefreiheitserklärung Ticketshop
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verkehrsverbund Tirol GesmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tickets.vvt.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Vereinzelt können Links, Buttons und Auswahlfelder nicht als solche gekennzeichnet sein. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.1.1 (→ Nicht-Text Inhalt) und 4.1.2 (→ Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt. An der Behebung dieser Punkte wird laufend gearbeitet.
Unverhältnismäßige Belastung
Die WCAG konforme Bedienung am Microsoft Internet Explorer können wir nicht mehr gewährleisten. Microsoft hat den Support für diesen Browser eingestellt.
Die WCAG konforme grafische Auswahl von Sitzplatzreservierungen können wir nicht gewährleisten. Die Möglichkeit, die Reservierung des bevorzugten Sitzplatzes barrierefrei zu buchen, ist hingegen gegeben.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Eine alternative Buchung ist über das VVT Kundenservice per Mail unter info@vvt.at oder per Telefon unter +43 512 56 16 16 möglich.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Zahlungsanbieter bei der Online Überweisung, oder anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der Verkehrsverbund Tirol GesmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.9.2020 erstmalig erstellt. Wir sind bemüht, diese bei Verbesserungen für unsere KundInnen laufend anzupassen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0. Überprüft wurden der Kauf, der Bezug, das Entwerten und das Stornieren von Tickets, Zeitkarten, und Shop Produkten, das Anzeigen von Informationen zu einer gekauften Reise sowie das Verwalten von Benutzer und Kundendaten. Die Seiteninhalte der gesamten Applikation unterliegen laufenden Änderungen und Erweiterungen. Um dem Rechnung zu tragen, werden diese von MitarbeiterInnen auch laufend überprüft. Die Überprüfungen erfolgen insbesondere auch durch blinde MitarbeiterInnen.
Diese Erklärung wurde am 31.7.2025 letztmalig aktualisiert.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme entdecken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
→ Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
→ Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
www.sozialministeriumservice.at
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfen
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Barrierefreiheitserklärung ÖBB App
Gültig ab 31.07.2025
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verkehrsverbund Tirol GesmbH ist sind bemüht, ihre App im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App-Versionen der VVT App für die Betriebssysteme Android und iOS.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die VVT App ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version
Die VVT App enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Wir sind aber weiterhin bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten.
Unverhältnismäßige Belastung
Die VVT App entspricht in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1:
- Keine Landscape Ansicht verfügbar
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Eine Umsetzung ist mit dem aktuellen Stand der Technik nicht sinnvoll und daher mittelfristig nicht geplant.
Die WCAG konforme grafische Auswahl von Sitzplatzreservierungen können wir nicht gewährleisten. Die Möglichkeit, die Reservierung via Wagenauswahl und bevorzugter Sitzplatz barrierefrei zu buchen, ist hingegen gegeben.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Eine alternative Buchung ist über das VVT Kundenservice per Mail unter info@vvt.at oder per Telefon unter +43 512 56 16 16 möglich.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu Zahlungsanbieter bei der Online Überweisung, oder anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der Verkehrsverbund Tirol GesmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version
Diese Erklärung wurde am 21.12.2022 erstmalig erstellt. Wir sind bemüht, diese bei Verbesserungen für unsere Kund:innen laufend anzupassen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit dem Barrierefreiheitsgesetz erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0. Überprüft wurden der Kauf, der Bezug, das Entwerten und das Stornieren von Tickets, Zeitkarten, und Shop Produkten, das Anzeigen von Informationen zu einer gekauften Reise sowie das Verwalten von Benutzer und Kundendaten. Die Seiteninhalte der gesamten Applikation unterliegen laufenden Änderungen und Erweiterungen. Um dem Rechnung zu tragen, werden diese von MitarbeiterInnen auch laufend überprüft. Die Überprüfungen erfolgen insbesondere auch durch blinde MitarbeiterInnen.
Diese Erklärung wurde am 31.7.2025 letztmalig aktualisiert.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme entdecken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
→ Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
→ Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at