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Regeln zur Fahrradmitnahme im VVT-Bus

Damit die Fahrradmitnahme im VVT-Bus für alle Fahrgäste reibungslos funktioniert, haben wir die geltenden Beförderungsbedingungen für Sie zusammengestellt.

VVT-Bus mit Radheckträger in Tiroler Alpenlandschaft

In Bussen können Fahrräder auf dafür vorgesehenen Radheckträgern kostenfrei transportiert werden, wenn solche vorhanden sind. Die Radheckträger sind von Mai bis Oktober an vielen Bussen verfügbar. Hinweis: Es kann immer vorkommen, dass Ersatzfahrzeuge zum Einsatz kommen und dadurch kein Radheckträger vorhanden ist. Wenn kein Radheckträger verfügbar ist, entscheidet das Fahrpersonal, ob eine Mitnahme im Innenraum möglich ist (Auf der Linie 273 nicht möglich). Grundsätzlich haben Rollstühle und Kinderwagen immer Vorrang. 

Es gibt grundsätzlich kein Recht auf Mitnahme eines Fahrrades, auch nicht auf das Vorhandensein eines Fahrradträgers. Voraussetzung für die Mitnahme ist hier eben, dass ein Träger, ein ausgewiesener Raum bzw. Fläche oder ein Radanhänger vorhanden ist. Im Endeffekt entscheidet über die Aufnahmefähigkeit von Fahrrädern der/die FahrerIn.

Gemäß dem Kraftfahrgesetz trägt der Lenkende die Verantwortung, dass das zu lenkende Kraftfahrzeug und ein mit diesem zu ziehender Anhänger sowie deren Beladung den hierfür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen. D.h. der/die Lenkende muss sich im Rahmen seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht davon überzeugen, dass die mitzunehmenden Fahrräder ordnungsgemäß vom Fahrgast am Heckträger befestigt wurden bzw. im Fahrgastraum der dafür vorgesehene Stellplatz frei ist. 

Das Lenkpersonal muss darauf achten, dass niemand im Bus verletzt wird. Diese Sorgfaltspflicht gilt österreichweit. Der VVT kann hier keine abweichenden Regeln definieren. Das bedeutet immer: Das Lenkpersonal entscheidet im Zweifelsfall über die Mitnahme von Fahrrädern. 

Weitere Infos finden Sie hier.