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Radbox AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Fahrradboxen im Verkehrsverbund Tirol

Stand 07/2022

Präambel

a.     An ausgewählten Bahnhöfen der Österreichischen Bundesbahnen („ÖBB“) bzw. an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs in Tirol wurden und werden in naher Zukunft sukzessive geschlossene Fahrradabstellanlagen, die „VVT Radbox“ (in der Folge als „Fahrradbox“ bezeichnet), errichtet, die über ein elektronisches Schließsystem verfügen. Die Fahrradboxen (Stahlbau) samt Schließsystem zum Öffnen und Abschließen der Fahrradbox stehen im Eigentum der Verkehrsverbund Tirol GesmbH („VVT“) bzw. der Standortgemeinde. Der Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung der Fahrradboxen erfolgt durch die VVT auf Grundlage eines zwischen der jeweiligen Standortgemeinde und der VVT abgeschlossenen Betriebsvertrages. Die Anlagen dienen dem sicheren Abstellen von Fahrrädern in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Umgebung.

b.     Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Buchung, Benutzung und Überlassung der Fahrradboxen durch den/die Kund:in. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Buchung durch den/die Nutzer:in anerkannt.

1.               Anwendbarkeit und Geltungsbereich

a.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VVT und unseren Kund:innen, die über das Buchungsportal radbox.vvt.at oder bei den Servicestellen des Verkehrsverbund Tirol zustande kommen.

b.     Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt. Wir sind nicht verpflichtet, den AGB des Vertragspartners zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt wird. Wir erklären, ausschließlich auf Grund dieser AGB kontrahieren zu wollen.

c.      Änderungen der AGB können jederzeit von uns vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, soweit der Vertragspartner den Änderungen der AGB nicht binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung widerspricht.

d.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihren Sinn und Zweck weitestgehend am nächsten kommt, zu ersetzen. Mündliche Nebenabreden und vertragsändernde oder – ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Registrierung

Um die Buchung eines Stellplatzes in der Anlage durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung und Anlegung eines Kundenkontos über die Plattform radbox.vvt.at erforderlich. Die Registrierung ist unentgeltlich.

3. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung steht unter dem Footerpunkt „Datenschutzerklärung“ unter radbox.vvt.at zur Verfügung.

4. Buchungsvorgang und Vertragsschluss

a.     Die Buchung erfolgt dergestalt, dass der/die Kund:in über das Onlinebuchungssystem radbox.vvt.at den gewünschten Stellplatz in der Anlage auswählt. Die Buchung ist ausschließlich über dieses Onlinebuchungssystem möglich.

b.     Die Buchung des ausgewählten Stellplatzes in der Anlage ist nur möglich, sofern dieser verfügbar ist. Dabei hat der/die Kund:in die Möglichkeit, eine „obere“ oder eine „untere“ (ebenerdige) Fahrradbox auszuwählen. Nachdem der/die Kund:in den gewünschten Stellplatz in der jeweiligen Anlage ausgewählt hat, muss die Nutzungsdauer ausgewählt werden.

Die Fahrradbox kann wahlweise für die Nutzungsdauer von einem Tag, einer Woche oder einem Jahr gebucht werden. In diesem Zusammenhang gibt der Kunde an, eine „Spontanbuchung“ oder eine „Zukunftsbuchung“ vornehmen zu wollen. „Spontanbuchungen“ können ausschließlich ab sofort gebucht werden (1 Tag; 1 Woche, 1 Jahr).
Unter „Zukunftsbuchungen“ können zukünftige Zeiträume gewählt werden (1 Tag; 1 Woche).  Anschließend wird dem/der Kund:in der Preis für den ausgewählten Standort bezogen auf die ausgewählte Nutzungsdauer und Fahrradbox angezeigt. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig Buchen“ wird der/die Kund:in zum Zahlungsprovider weitergeleitet. Mit der Zahlung kommt der Mietvertrag zwischen dem/der Kund:in und der VVT zustande. Die Miete ist im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten.

c.     Nach erfolgreicher Buchung erhält der/die Kund:in eine Bestätigung samt Zugangs-, Registrierungs- und QR-Code für den ausgewählten Stellplatz in der Anlage (Annahme des Vertragsangebots durch VVT). Diese wird per E-Mail an den/die Kund:in versendet. Die Versendung des Codes erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Buchung. Zum Öffnen der Fahrradbox kann der/die Kund:in den übermittelten Code benutzen.

5. Rechnungsstellung und Preise

a.     Der/Die Kund:in stimmt zu, dass er/sie die Rechnung elektronisch erhält und dass ihm/ihr diese Rechnung an die von ihm/ihr im Zuge der Registrierung bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.

b.     Das vom Kunden im Rahmen des Zahlungsvorgangs zu entrichtende Nutzungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung des Standorts der Anlage und hängt insbesondere von der gewählten Nutzungsdauer ab. Diese Preise sind online über das Buchungsportal der VVT einsehbar.

c.      Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in der Online-Plattform angeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise).

6. Widerrufsrecht

Dem/Der Kund:in steht das folgende Widerrufsrecht zu:

WIDERRUFSRECHT:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Verkehrsverbund Tirol GesmbH, Sterzingerstrasse 3, 6020 Innsbruck, Telefonnummer +43 512 57 58 58, Faxnummer +43 512 57 58 58 - 33; E-Mail info@vvt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

7. Dauer des Vertragsverhältnisses

a.     Mit Versenden des Zugangs- und Registrierungscodes wird dem/der Kund:in der von ihm/ihr ausgewählte Stellplatz in der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Stellplatz in der Anlage gilt in diesem Moment als überlassen.

b.     Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen des Standorts der Anlage. Die möglichen Optionen sind online über das Buchungsportal der
VVT einsehbar.

c.      Der Mietvertrag wird auf bestimmte Dauer gemäß der vereinbarten Nutzungsdauer anlässlich des Buchungsvorganges abgeschlossen.

8. Rechte und Pflichten des/der Kund:in

a.     Der Zugangs-Registrierungs und QR-Code dient dem Öffnen der Zugangstüren. Das Schließen erfolgt durch Zudrücken der Türe.

b.     Der/Die Kund:in verpflichtet sich, die Anlage sorgsam zu behandeln und sauber zu halten.

Der/Die Kund:in ist verpflichtet, vor jeder Nutzung die Fahrradbox auf erkennbare Mängel, Schäden oder Verunreinigungen zu überprüfen und diese gegebenenfalls der VVT mitzuteilen.

c.      Beim Abstellen des Fahrrads ist den Hinweisen zur Benutzung der Anlage Folge zu leisten. Die Benützungsanleitung für die fachgerechte Bedienung der Schließanlage ist unter radbox.vvt.at abrufbar und jeweils bei den Anlagen vor Ort angeschlagen. Beim Einstellen des Fahrrads nebst Fahrradzubehör zur Anlage hat der/die Benutzer:in die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

d.     Der/Die Kund:in hat die Fahrradbox stets verschlossen zu halten, auch wenn darin kein Fahrrad oder sonstiges Zubehör abgestellt ist.

e.     Den/Die Kund:in trifft die Obliegenheit, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses in der Anlage abgeschlossen wird.

f.       Der/Die Kund:in ist berechtigt, ein Fahrrad samt notwendigem Zubehör (etwa Kindersitz, Regenausrüstung, Helm oder Ähnliches) für die vereinbarte Dauer in der Fahrradbox abzustellen. Die Nutzung der Fahrradbox ist ausschließlich zu diesem Zweck erlaubt.
Der/Die Kund:in ist nicht berechtigt, andere Gegenstände, insbesondere Hausrat und sonstigen Unrat, in der Fahrradbox abzustellen.

g.     Bei Verlust des Zugangs- und QR-Codes erfolgt die Herausgabe des Fahrrads nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Etwaige durch den Verlust des Codes entstehende Mehrkosten hat der/die Kund:in zu tragen. Der/Die Kund:in ist verpflichtet, den Verlust des Zugangs- und QR-Codes der VVT unverzüglich anzuzeigen.

h.     Der/Die Kund:in ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage oder sonstige Manipulation. Es ist ihm/ihr nicht gestattet, an der Fahrradbox sowie dem dazugehörigen Schließsystem Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen.

i.       Die Fahrradbox wird regelmäßig ohne vorhergehende Ankündigung auf Kosten der Standortgemeinde im Inneren gereinigt. Das Aufschließen und kurzfristige Entleeren der Fahrradbox für derartige Reinigungsarbeiten sind vom/von der Kund:in zu dulden.

j.       Der/Die Kund:in verpflichtet sich, seine/ihre gebuchte Fahrradbox in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der/die Kund:in dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die VVT berechtigt, die Fahrradbox auf Kosten des/der Kund:in selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der/Die Kund:in hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Fahrradbox nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der/Die Kund:in hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn/sie kein Verschulden trifft.

k.      Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die VVT berechtigt, die Anlage als solche sowie die gebuchte Fahrradbox in der Anlage ohne Zustimmung des/der Kund:in selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die VVT berechtigt, die Anlage sowie die gebuchte Fahrradbox in der Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den/die Kund:in kostenpflichtig, es sei denn, er/sie hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.

l.       Nach Räumung der Fahrradbox in der Anlage nach Buchstabe j) oder k) verwahrt die VVT die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der VVT über. Die VVT behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem/der Kund:in zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.

m.    Der/Die Kund:in erklärt die Absicht, die Fahrradbox regelmäßig und im Wesentlichen in Verbindung mit Fahrten per Bahn und Bus zu nutzen.

9. Pflichten der VVT

a.     Die VVT ist verpflichtet, dem/der Kund:in den von ihm gebuchten Stellplatz in der Anlage während des gebuchten Zeitraums zur Verfügung zu stellen.

b.     Die VVT trägt dafür Sorge, dass sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.

c.      Die VVT ist verpflichtet, etwaige offenkundige Fehler im Rahmen des Buchungsvorgangs unverzüglich nach Bemerken dem/der Kund:in mitzuteilen.

10. Rechte des Kunden wegen Mängeln

a.     Die gebuchte Fahrradbox in der Anlage wird dem/der Kund:in mängelfrei zur Verfügung gestellt.

b.     Etwaige vorhandene Mängel hat der/die Kund:in der VVT unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der/Die Kund:in ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass er/sie es unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

c.      Die VVT ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel binnen angemessener Frist zu beseitigen, soweit letztere ordnungsgemäß angezeigt wurden.

d.     Der/Die Kund:in ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit zur Gänze aufgehoben ist (insbesondere defekte Schließanlage), sofern diese nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (vgl Punkt 13 lit b), von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt bzw. der/die Kund:in anderweitig entschädigt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem/der Kund:in zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die VVT infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des/der Kund:in keine Abhilfe schaffen konnte.

e.     Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des/der Kund:in bei der VVT eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung verwendet die VVT dasselbe Zahlungsmittel, welches der/die Kund:in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem/der Kund:in wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem/der Kund:in keine Entgelte berechnet.

11. Überlassung an Dritte

Eine Überlassung der Fahrradbox in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem/der Kund:in nicht gestattet.

12. Haftung

a.     Der/Die Kund:in haftet für alle an der Anlage sowie der von ihm/ihr gemieteten Fahrradbox entstandenen von ihm/ihr schuldhaft verursachten Schäden. Der/Die Kund:in haftet zudem für Schäden, die durch ein von ihm/ihr zu vertretendes Verhalten Mitarbeiter:innen der VVT oder anderen Nutzer:innen der Anlage entstehen. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der/die Kund:in dabei nicht zu vertreten. Der/Die Kund:in ist verpflichtet, alle von ihm/ihr verursachten Schäden unverzüglich anzuzeigen.

b.     Die Haftung der VVT, mit Ausnahme der Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des/der Kund:in, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der VVT oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Soweit die Erbringung einer vertraglichen Leistungspflicht aufgrund eines Ereignisses auf deren Eintritt die VVT keinen Einfluss nehmen kann, wie etwa höhere Gewalt und für Schäden, die durch den/die Kund:in selbst oder durch Dritte (zB: Passanten) herbeigeführt werden, ist eine Haftung der VVT ausgeschlossen.

c.      Eine Haftung für ein in der Fahrradbox zurückgelassenes Fahrrad, Zubehör oder sonstige Gegenstände wird nicht übernommen. Aufgefundene Fundsachen sind der VVT zu melden und auszuhändigen. Darüber hinaus übernimmt die VVT keine Haftung für gestohlene Gegenstände, selbst wenn das Ereignis auf einem technischen Fehler des Schließsystems beruht. Dem/Der Kund:in steht es frei, für diese Fälle optional auf eigene Kosten eine Fahrradversicherung abzuschließen.

d.     Der/Die Kund:in haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle durch ihn/sie verursachten Schäden an der ihm/ihr überlassenen Fahrradbox und dem Schließsystem. Verursacht der/die Kund:in einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung der Fahrradbox oder des Schließsystems, so werden dem/der Kund:in die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

e.     Sofern es zu technischen Störungen oder Wartungsarbeiten an der Fahrradbox kommen sollte und die Fahrradbox kurzfristig der Nutzung des/der Kund:in entzogen ist, sind Ansprüche jeglicher Art aus welchem Grund auch immer (etwa Verspätung, Versäumung) gegenüber der VVT ausgeschlossen. Das Recht des/der Kund:in auf Mietzinsbefreiung gemäß Punkt 11. lit d) bleibt hiervon unberührt. Die VVT wird sich um die kurzfristige Behebung der Störung bemühen.

f.       Ferner haftet die VVT nicht für Betriebsstörungen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausfällen der Online-Buchungsplattform oder im Rahmen der Zahlungsabwicklung über einen Dritten (Paypal, Kreditkartenanbieter, etc).

13. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Sowohl der/die Kund:in als auch die VVT können das Mietverhältnis aus folgenden wichtigen Gründen fristlos schriftlich kündigen, wenn

a.     über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder

b.     die andere Vertragspartei Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzt und ihr vertragswidriges Verhalten auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist (im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtnutzungsdauer) nicht einstellt.

14. Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für Verbraucher:innen im Sinne des KSchG, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt.

15. Ansprechpartnerin 

Verkehrsverbund Tirol GesmbH
Sterzingerstrasse 3
6020 Innsbruck
Montag bis Freitag 7:30 – 18:00 Uhr
Tel: +43 512 56 16 16
E-Mail: info@vvt.at

 

Muster-Rücktrittsformular für Verbraucher

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, dann können Sie dieses Formular verwenden,
ausfüllen und senden (gerne auch elektronisch) an:

Verkehrsverbund Tirol GembH
Sterzingerstrasse 3

6020 Innsbruck

E-Mail: info@vvt.at
Telefon: +43 512 57 58 58
Fax: +43 512 57 58 58 – 33

Hiermit erkläre(n) ich/wir (*) den Rücktritt von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Buchung folgender Produkte

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― bestellt am(*)/erhalten am(*) ___________________________________________________

― Name des/der Kund:in ________________________________________________________

― Anschrift des/der Kund:in ______________________________________________________

― Unterschrift des/der Kund:in, falls dieser Widerspruch postalisch übermittelt wird

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― Datum                                _____________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.