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Praktische Fragen Hund in Bus und Bahn

Darf ich meinen Hund in Bus und Bahn mitnehmen und was kostet das?

Ja, die Hundemitnahme ist gestattet. Hunde müssen aber angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Für Assistenzhunde zur Begleitung von Menschen mit Behinderung gilt keine Maulkorbpflicht. Auch kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere dürfen mitfahren. Dabei gelten die Beförderungsbestimmungen des benützten Verkehrsunternehmens.

 

Muss mein Hund für die Fahrt in Bus oder Zug zahlen?

Innerhalb des Verbundgebiets Tirol (Ein- und Ausstieg in Tirol) dürfen Hunde unentgeltlich in Bus, Bahn und Tram mitbefördert werden.

 

Was ist, wenn ich außerhalb Tirols mit einem Hund ein- oder aussteige?

Wenn Sie in Besitz eines KlimaTickets sind, können Sie Ihren Hund ab / bis Oberaudorf kostenlos mitnehmen. Für andere verbundüberschreitende Fahrten mit Hund beachten Sie bitte die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens, beispielsweise der ÖBB. Hier gilt keine generelle kostenlose Beförderung.

 

Die Tarif- und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Tirol finden Sie in den Downloads.

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