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Rechtliches bei Busreisen Eingeschränkte Gültigkeit von Fahrgastrechten

Wann ist eine eingeschränkte Gültigkeit der Rechte von Busfahrgästen gegeben?

Eine eingeschränkte Gültigkeit der Rechte von Busfahrgästen ist gegeben, wenn:

  • Die Strecke unter 250 Kilometer lang ist.
  • Der Bus den Großteil der Strecke außerhalb der EU (bzw. des EWR) zurücklegt und mindestens eine Haltestelle außerhalb der EU bzw. des EWR liegt.

Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 181/2011.

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