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Rechtliches bei Bahnreisen Begleitung zum Zug

Ist es möglich, jemanden ohne Ticket bis zum Zug zu begleiten?

Ja, das ist zulässig. Wir empfehlen Ihnen bei Anwesenheit von Kontrollpersonal, diesem möglichst noch vor Betreten des Bahnsteigs Ihre Begleitfunktion für einen Fahrgast mitzuteilen. Die Beweislast, dass Sie den Bahnsteig nicht nur betreten haben, sondern auch mit dem Zug gefahren sind, liegt beim Unternehmen.

Die rechtliche Grundlage ist § 13 Abs. 3 und §14 EisbBFG.

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